Die Behandlungskosten richten sich grundsätzlich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie für versicherte Kinder und Jugendliche im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten im Regelfall die Kosten. Allerdings hängt es von ihrem individuellen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Setzen Sie sich deshalb bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung und/ oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie bitte die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Verhaltenstherapie ab.
Selbstzahler
In diesem Abrechnungsmodell werden die Kosten der Therapie selbst getragen und nicht rückerstattet. Nur Selbstzahler haben die Möglichkeit, ohne Begrenzung der Anzahl und ohne Vorgaben der Krankenkassen Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Kontakt & Hilfe in Notfällen
Termine nach telefonischer Vereinbarung!
Telefonsprechzeiten
Dienstag:
12:20 Uhr bis 13:30 Uhr
Donnerstag:
11:20 Uhr bis 13:30 Uhr
Telefon: 0365 773 578 05
In Krisen und Notfallkonstellationen werden Patienten selbstverständlich von mir unterstützt. Allerdings kann ich als ambulant tätiger Psychotherapeut nicht rund um die Uhr erreichbar sein.
Sollten Sie sich in einer Notsituation, einer psychosozialen Krise befinden, bei der die Gefahr einer Selbst- und oder Fremdgefährdung besteht, so dass Hilfe sofort notwendig wird, sprechen Sie mir bitte nicht auf den Anrufbeantworter und schreiben Sie mir keine Nachricht. Ich kann Ihnen nicht garantieren, dass ich Ihre Nachricht rechtzeitig erhalte.
Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an die eigens dafür eingerichteten Ansprechpartner, die Ihnen sofort Hilfe, Unterstützung und Schutz bieten:
Notruf: 112
Polizei: 110
Ärztlicher Notdienst: 116 117